10  Vorschläge  zur  Ernährung  des  deutschen  Volkes  in  Krieg  und  Frieden.

man  anzuwenden  gedenkt,  geht  aus  dem  in  der  Gründungsversammlung
  des  genannten  Verbandes  gehaltenen  Vortrage
des  Geheimen  Oberregierungsrats  a.  D.  Oskar  Simon
hervor.  Dieser  schildert  die  wahrhaft  großartigen  Leistungen
der  städtischen  Verwaltungen  in  der  Weise,  daß  er  behauptet,
es  seien  durch  die  „Übertragung  des  Ein=  und  Verkaufs  an
die  Kommunen  nicht  nur  große  Mengen  von  Lebensmitteln
verdorben,  sondern  auch  durch  die  Aufkäufer  der  einzelnen
Gemeinden  eine  maßlose  Preistreiberei  und  Spekulation  entstanden“.
  Er  meint,  der  Großhandel  würde  die  durch  den
Krieg  gestellten  Aufgaben,  hätte  man  sich  auf  eine  Bekämpfung
der  Auswüchse  beschränkt,  viel  besser  gelöst  haben.  Dann
wendet  er  sich  „entschieden  gegen  jede  Monopolisierung  von
Nahrungs=  und  Genußmitteln“  und  verlangt  schließlich,  daß
schon  während  des  Krieges  mit  der  Einleitung  der  Ubergangswirtschaft
  begonnen  werde,  und  der  Verband  sich  bemühe,
  die  Wareneinfuhr  wieder  in  die  Hand  zu  bekommen.

Nun  ist  ja  nicht  zu  bestreiten,  daß,  absolut  genommen,
große  Lebensmittelmengen  verdorben  sind.  So  sehr  das  zu
bedauern  und  mit  Aufwand  aller  erdenklichen  Sorgfalt  zu
vermeiden  ist,  so  wird  doch  jeder,  der  weiß,  welche  ungeheuren
Warenmengen  die  Gemeinden  zu  bewirtschaften  haben  und
dabei  berücksichtigt,  daß  die  Beamten  sich  erst  in  die  völlig
ungewohnten  Verhältnisse  einarbeiten  mußten,  zu  dem  Ergebnis
  kommen,  daß  die  verdorbenen  Lebensmittelmengen
im  Vergleich  zu  denen,  die  auch  dem  Handel  in  friedlichen,
verkehrssicheren  Zeiten  verdarben,  zu  geringfügig  ist,  als  daß
man  sich  immer  wieder  dieses  Einwands  gegen  die  öffentliche
Nahrungsmittelversorgung  bedienen  sollte.  Das  Argument
der  „maßlosen  Preistreiberei  und  Spekulation“  widerlegt  am
besten  die  Frage,  ob  denn  ohne  behördlichen  Eingriff  sich
nicht  viel  schlimmere  Zustände  herausgebildet  haben  würden;
die  ganz  ungerechtfertigten  Preise,  die  der  Handel  im  Herbst
1916  für  Fischwaren  verlangte  —  sie  beliefen  sich  auf  das
mehrfache  des  üblichen  Preises  —  zeigen,  daß  die  reine  Er-