14  Vorschläge  zur  Ernährung  des  deutschen  Volles  in  Krieg  und  Frieden.

an  öffentliche  Brotfabriken,  an  Händler  und  an  Mehlmagazine
zu  liefern  wäre.  Zum  Brotverkauf  wären  die  Bäcker  in  der
erforderlichen  Zahl  mit  einer  angemessenen  Gewinnbeteiligung
heranzuziehen.  Ob  sich  in  Zukunft  der  Privatbäcker  in  den
Großstädten  und  Industriezentren  noch  in  dem  Maße  mit
Brotbacken  wird  abgeben  können,  wie  er  es  heute  tut,  erscheint
  zweifelhaft,  da  kommunale  und  genossenschaftliche  Brotbäckereien
  volkswirtschaftlich  produktiver  und  privatwirtschaftlich
rentabler  arbeiten  können.  Soweit  die  vorhandenen  Bäcker
nicht  in  den  großen  Brotfabriken  Unterkunft  finden,  werden
sie  sich  wohl  auf  den  Verkauf  des  Fabrikbrotes  im  Kleinen
und  die  Herstellung  feinen  Gebäcks  zurückziehen  müssen  —
nur  die  Erzeugung  und  Verteilung  unbedingt  notwendiger
Massenbedarfsartikel  fällt  unter  die  Aufgaben  der  Gemeinwirtschaft.
  —  Den  Rahmen  für  die  Getreide-,  Müllereiprodukten-
  und  Brotpreise  hätte  das  Reich  aufäustellen.  wobei
aber  den  Landwirten  und  Gemeinden  die  in  den  örtlich  verschiedenen
  Verhältnissen  begründete  Bewegungsfreiheit  in  der
Preisbemessung  zu  belassen  wäre.  Eine  zweite  Aufgabe,  zu
deren  Ubernahme  einzig  und  allein  das  Reich  imstande  ist,
ist  die  Monopolisierung  der  ausländischen  Getreideeinfuhr  im
Sinne  der  lex  Kanitz.

An  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  kommt  dem  Brot
am  nächsten  die  Milch  und  die  aus  ihr  gewonnenen  Nahrungsmittel.
  Deusschland  erzeugt  jährlich  etwa  26  Milliarden  Liter,
wovon  ein  Drittel  Trinkzwecken  dient  und  zwei  Drittel  zu
Butter  und  Käse  verarbeitet  werden.  Hier  sind  es  im  wesentlichen
  hygienische  und  bevölkerungspolitische  Gesichtspunkte,
die  auf  das  öffentliche  Monopol  drängen,  wobei  keineswegs
die  gewaltige  wirtschaftliche  Bedeutung  eines  Reichsmilchmonopols
  unterschätzt  werden  soll.  Werden  nämlich  die  von
allen  namhaften  Hygienikern,  die  sich  mit  dem  Problem  der
Bereitstellung  gesundheitlich  einwandfreier  Milch  beschäftigt
haben,  geforderten  Maßnahmen,  am  besten  durch  ein  Reichsmilchgesetz,
  zwingend  vorgeschrieben,  so  würde  sich  unter  Bei-