Grundsätzliches  zur  Nahrungemittelpolitik  der  Gemeinden.  15

behaltung  des  bisherigen  Milchverteilungssystems  der  Milchpreis,
  der  vor  dem  Kriege  zwischen  16  und  24  Pfennigen
für  den  Liter  schwankte,  auf  mindestens  40  Pfennige  erhöhen.
  Vermieden  oder  abgeschwächt  werden  kann  eine  solche
die  Milcherzeugung  und  den  Milchverbrauch  aufs  schwerste
schädigende  Preiserhöhung  nur  durch  Ausschaltung  des  auch
auf  diesem  Gebiete  der  Lebensmittelversorgung  üppig  blühenden
  Zwischenhandels.  Ein  ganzes  Heer  von  Aufkäufern  und
wirtschaftlich  meist  verzweifelt  schlecht  gestellten  städtischen  Kleinhändlern
  würde  mit  den  Bahngroßhändlern  und  Großhändlern
für  nötige  Arbeiten  frei  werden.  Den  Weg,  dessen  Beschreitung
  sich  für  die  Städte  empfiehlt,  zeigt  die  Geschichte  der
1912  gegründeten  Mannheimer  Milchzentrale  (vergl.  Dr.  Anna
Witzenhausen:  Die  Milchversorgung  der  Stadt  Mannheim
im  140.  Bande  der  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik
5.  Teil  Leipzig  1915,  wo  auch  die  Satzungen  der  Zentrale
abgedruckt  sind).  Hier  ist  es  gelungen,  bazillen=  und  schmutzfreie
  Milch  von  hohem  Fett  und  Nährgehalt  den  Verbrauchern
zur  Verfügung  zu  stellen,  ohne  daß  der  Kleinhandelspreis
erhöht  zu  werden  brauchte,  da  die  Unkosten  der  Zentrale  für
den  Liter  nur  3,52  Pfennige  betragen,  während  der  Handel
den  Liter  um  etwa  7  Pfennige  verteuert.  Noch  einen  Schritt
weiter  ist  die  Stadt  Straßburg  gegangen.  Sie  hat  ihrer  am
1.  Januar  1915  in  Wirksamkeit  getretenen  Milchzentrale  im
Jahre  1916  das  Milchmonopol  für  ihr  Gebiet  verliehen,  ein
besonderes  Milchamt  errichtet,  eine  Milchordnung  erlassen  und
die  Gründung  der  den  Ausgleich  zwischen  den  Uberschußund
  den  Bedarfsgemeinden  herstellenden  G.  m.  b.  H.  Unterelsässische
  Milchversorgung  bewirkt.  Allerdings  wurden  ihr
diese  einschneidenden  Maßnahmen  durch  die  Hilfe  der  militärischen
  Stellen,  die  unter  anderen  die  liefernden  Landwirte
einem  Lieferungszwang  unterwarfen,  wesentlich  erleichtert.
Hoffentlich  finden  die  Städte  nach  dem  Kriege  bei  der  Gesetzgebung
  ebensoviel  Verständnis,  wie  sie  bei  den  stellvertretenden
Generalkommandos  und  Kommandanturen  gefunden  haben.