Aufbewahrungsräume  für  Nahrungsmittel  2c.  in  städt.  Privathäusern.  31

V.

Aufbewahrungsräume  für  Nahrungsmittel  und
Stalleinrichtungen  für  Kleinvieh  in  städtifchen
Privathäusern.

Von  Maria  Kronauer.

Waren  die  Bestrebungen  einer  vernünftigen  Wohnungsreform
  schon  seit  langem  darauf  gerichtet,  die  Räume  für
eine  menschliche  Behaufung  immer  zweckmäßiger  anzulegen
und  auszugestalten,  so  übersah  man  immer  noch  eine  der
wichtigsten  Forderungen:

Die  Einrichtung  von  Räumen  zur  Aufbewahrung
von  allerlei  Lebensmitteln,  insbesondere  von  Kartoffeln
und  Gemüse.

Trat  der  Mangel  an  solchen  Räumllichkeiten  eigentlich
immer  schon,  besonders  in  den  ersten  zwei  Kriegsjahren,  zu
Tage,  so  droht  er  im  dritten  geradezu  verhängnisvoll  zu
werden.

Was  hilft  da  die  beste  Verteilung,  ja  sogar  eine  reichliche
  Zufuhr  etwa  von  Kartoffeln  und  Erdrüben,  wenn  große
Massen  unseres  Volkes  zur  Aufbewahrung  entweder  gar
keine,  oder  mehr  oder  weniger  schlecht  geeignete  Räume  haben,
wie  das  in  den  Städten  allgemein  der  Fall  ist.

Unwillkürlich  drängt  sich  angesichts  dieser  Tatsache  der
Vergleich  auf:

Man  baut  keinen  Stall  ohne  den  dazu  gehörigen

Heuboden  oder  die  Futterkammer,  aber  beim  Bau

der  menschlichen  Wohnung  vergißt  man  das.
Man  denke  nur  einmal  an  die  klägliche  Lösung  der
Frage  der  Speisekammer.  Bei  kleineren  Wohnungen  fehlt
sie  meist  ganz,  bestenfalls  ist  in  der  Küchenfensternische  ein
kleiner  Raum  zur  Abstellung  einiger  Nahrungsmittel  hergerichtet.
  Selbst  bei  mittleren  und  größeren  Wohnungen,