Aufbewahrungsräume  für  Nahrungemittel  K.  in  städt.  Privathäusern.  33

Mensch  und  Tier  gleich  groß.  Eine  zweckmäßige,  hygienische
—  für  —8  sollte  *  WGë  é2  und

Kommen  —  Gorderungen  sur  d  den  Neubaii
in  Frage,  so  gilt  es  auch  in  den  schon  vorhandenen  Häusern
die  Mängel,  die  nach  dieser  Richtung  hin  bestehen,  nach  Möglichkeit
  zu  beseitigen.
Es  muüßte  den  Hausbesitzern  zur  Pflicht  gemacht  werden,
etwaige  feuchte  Keller  durch  Trockenlegung  so  zu  verbessern.
daß  man  Kartoffeln  ohne  Gefahr  darin  lagern  kann.  Die
Kosten  dafür  sind  nicht  so  groß  und  werden  durch  den
späteren  Nutzen  reichlich  ausgewogen.

Ganz  besonders  aber  müßte  auch  bei  alten  Kellern  für
genügende  Lüstung  und  für  ausreichendes  Licht  gesorgt
werden.  Es  müssen  eben  da  Fenster  angebracht  werden,  wo
solche  fehlen,  oder  bestehende  unzureichende  vergröhert  werden.

Mit  allem  Nachdruck  müssen  diese  Dinge  gefordert  und

—32  werden.  Grade  e  ießt,  wo  die  wwirshefüce  *d