Strafbestimmungen  gegen  das  Verderbenlassen  von  Nahrungsmitteln.  35

lossenheit  behandelt.  Noch  weniger  angebracht,  ja  geradezu
leichtfertig  ist  die  Art,  wie  das  Verderbenlassen  der  Nahrungsmittel
  vielfach  von  den  Eigentümern  der  verdorbenen  Vorräte
angesehen  wird.  Hat  doch  z.  B.  eine  Rittergutsbesitzerin
sich  nicht  gescheut,  öffentlich  vor  Gericht  zu  erklären,  sie  würde
ihre  Feldfrüchte  eher  verfaulen  lassen,  ehe  sie  sie  zu  dem
gesetzlich  vorgeschriebenen  Höchstpreise  verkaufen  würde.  Und
diese  Frau  ist  keineswegs  wegen  Ungebühr  vor  Gericht  mit
einer  sofort  zu  vollziehenden  Haftstrafe  belegt  worden!
Die  Bedeutung  der  vorliegenden  Frage  für  das  Wohl
des  ganzen  deutschen  Volkes  ist  doch  nicht  schwer  zu  erkennen.
  Wir  wissen  alle  und  erfahren  es  täglich,  wie  knapp
die  Vorräte  an  Nahrungsmitteln  sind.  Selbst  Brot  und
Kartoffeln  werden  uns  in  einer  Menge  zugewiesen,  die  nur
½  bis  /  des  Friedensverbrauchs  umfassen.  An  Fleisch,
Milch,  Käse  und  Eiern  herrscht  ein  noch  stärkerer  Mangel.
Das  Obst  ist  infolge  der  Knappheit  der  notwendigsten
Nahrungsmittel  so  sehr  im  Preise  gestiegen,  daß  die  armen
Leute  es  fast  nicht  mehr  kaufen  können.  Selbst  Gemüse  ist
nur  zu  hohen  Preisen  zu  haben.  Damit  ist  die  Gefahr  der
Unterernährung  für  sehr  weite  Kreise  des  Volkes  bedenklich
nahegerückt.  Gewiß,  wir  haben  durchgehalten  und  werden
auch  weiterhin,  wenn  es  nötig  sein  sollte,  durchhalten.  Die
Sterblichkeit  der  Zivilbevölkerung  ist  während  des  Krieges
nicht  gestiegen.  Wer  möchte  aber  die  Gewähr  dafür  übernehmen,
  daß  die  fortschreitende  Unterernährung  nicht  verhängnisvoll
  werden  und  namentlich  das  Leben  und  die  Gesundheit
  der  schwächsten  unter  den  Armen  bedrohen  könnte?
Ich  meine  vor  allem  die  Kinder,  die  unter  einer  zu  großen
Knappheit  an  Nahrungsmitteln  am  stärksten  zu  leiden  haben!
Ist  es  unter  solchen  Umständen  nicht  geradezu  ein  Verbrechen,
  Rahrungsmittel  vorsätzlich  oder  fahrlässig  verderben
zu  lassen?  Heißt  das  nicht  die  Gesundheit  und  das  Leben
unserer  Kinder  gefährden?  Was  ist  denn  gegen  ein  solches
Verfahren  die  Uberschreitung  der  Höchstpreise  um  einige