36  Vorschläge  zur  Ernährung  des  deutschen  Volkes  in  Krieg  und  Frieden.

Pfennige?  Wer  absichtlich  oder  fahrlässig  Nahrungsmittel
verderben  läßt,  setzt  sich  der  Gefahr  aus,  Menschenleben  zu
vernichten!  Wer  diesen  Zusammenhang  begriffen  hat,  der
wird  das  Verderbenlassen  von  Nahrungsmitteln  nicht  auf
die  leichte  Schulter  nehmen,  der  wird  vielmehr  strenge  Strafbestimmungen
  gegen  Diejenigen  fordern,  die  sich  so  an  der
Gesundheit  und  am  Leben  ihrer  Mitmenschen  versündigen.

Die  weit  verbreitete  Ansicht,  daß  jeder  mit  seinen
Nahrungsmittelvorräten  machen  kann,  was  er  will,  trifft  doch
im  Kriege  nicht  mehr  zu.  Sie  war  auch  im  Frieden  nicht
richtig,  wenn  auch  nicht  so  verhängnisvoll.  Während  des
Krieges  aber  ist  sie  nicht  nur  falsch,  sondern  höchst  gefährlich.
Während  des  Krieges  gehören  meine  Vorräte  nicht  mir,
sondern  der  Gesamtheit.  Ich  darf  auch  von  meinen  eigenen
Vorräten  nur  das  verbrauchen,  was  für  die  Erhaltung  meiner
und  meiner  Angehörigen  Gesundheit  erforderlich  ist.  Der
Rest  aber  gehört  meinen  Mitmenschen.  Und  wer  Nahrungsmittel
  verderben  läßt,  vergreift  sich  genau  so  am  Leben  oder
an  der  Gesundheit  seines  Nächsten,  wie  derjenige,  der  eine
Körperverletzung  begeht.  Und  deshalb  sind  Strafbestimmungen
für  ein  derartiges  Verbrechen  ebenso  unerläßlich  wie  für
Körperverletzung.

Im  Altertum  und  im  Mittelalter  ist  es  nicht  selten  vorgekommen,
  daß  Getreidespekulanten  einen  Teil  der  eigenen
Warenvorräte  vernichteten,  um  mit  dem  Rest  einen  höheren
Gewinn  zu  erzielen.  Gerade  bei  beginnender  Hungersnot
war  dieses  Verfahren  am  einträglichsten.  Durch  die  Verringerung
  des  Angebotes  stieg  der  Getreidepreis  auf  eine
schwindelnde  Höhe,  und  so  konnten  sich  die  Getreidehändler
ungeheuer  bereichern.  Dieses  Verfahren  bezeichnete  man  im
Mittelalter  mit  einem  von  Otto  Effertz  ausgegrabenen  Ausdruck
  nach  einem  gewissen  Dardanarius  als  Dardanariat.
Dieses  Verbrechen  war  mit  den  schwersten  Strafen  bedroht.
Damals  erkannte  man  noch,  daß  auch  die  Vernichtung  eigener
Getreidevorräte  ein  Verbrechen  gegen  die  Allgemeinheit  ist.