Mittel  zur  Verhinderung  des  Bodenwuchers.  39

450  Mark  teurer  geworden  allein  dadurch,  daß  die  Güterzertrümmerung
  gewerbsmäßig  betrieben  wurde.“  Es  folgt
sodann  die  Wiedergabe  einer  Entschließung  des  Genossenschaftstages,
  daß  sich  in  Zukunft  in  immer  steigendem  Maße
die  Heranziehung  der  Spar=  und  Darlehenskassen  zur  Ausschaltung
  des  Zwischenhandels  im  Verkehr  mit  Grund  und
Boden  empfiehlt,  und  daß  das  bayrische  Güterzertrümmerungsgesetz,
  die  Grundlage  solcher  Mitarbeit  der  Genossenschaften,
Nachahmung  in  anderen  deutschen  Staaten  unter  Verwendung
der  mit  seiner  Ausführung  gemachten  Erfahrungen  finden
möge.  (S.  164  a.  a.  O.)

Einen  guten  Einblick  in  die  einschlägigen  Verhältnisse
bietet  die  kleine,  mit  Tatsachen=  und  Zahlen-Belegen
versehene  Zusammenstellung  von  Dr.  Nagel  (Halbmonats-=schrift
  „Bodenreform“,  vom  5.  August  1916),  in  der  die
Wirkungen  einer  gemeinschädlichen  Art  der  Güterschlächterei
in  einem  pommerschen  Dorf  geschildert  sind.  Es  heißt  dort
in  Anknüpfung  an  die  Schilderung  eines  Überaus  bezeichnenden
  Falles:  „Solches  Verfahren  nennt  man  ja  wohl
„Realisierung  des  gestiegenen  Bodenwertes“  oder  gar  „Vermehrung
  des  deutschen  Nationalvermögens“  nur  schade,  daß
die  wirklichen  Landbebauer,  insonderheit  die  drei  Ansiedler,
diese  Reichtumssteigerung  durchaus  als  Passivum  buchen,  daß
sie  sie  als  schwerste  Bedrückung  empfinden  müssen.  Denn
nur  mit  größter  Mühe  können  sie  die  Zinsen  für  die  als
Restkaufgelder  u.  ä.  gleich  wieder  auf  ihren  Höfen  lastenden
Schulden  aufbringen.“

Daß  der  gegenwärtige  Zustand  höchst  unerfreulich  und
dringend  reformbedürftig  ist,  geht  aus  den  oben  mitgeteilten
Zeugnissen  hervor.  Eingriffe  der  Gesetzgebung  werden  kaum
zu  vermeiden  sein,  da  wir  nicht  mehr  hoffen  können,  daß  die
gemeinnützigen  Kräfte  (Staat,  Siedlungsgesellschaften,  Genossenschaften)
  im  Rahmen  des  gegenwärtigen  Rechtszustandes
  die  überaus  bedenkliche  Bodenverteuerung  verhindern
können  Die  wachsende  Einsicht  in  diese  Zusammen-