40  Vorschläge  zur  Ernährung  des  deutschen  Volkes  in  Krieg  und  Frieden.

hänge  gibt  eine  gewisse  Gewähr  dafür,  daß  gegen  die  Güterschlächterei
  irgendwie  eine  wirksame,  aus  allen  Parteilagern
  und  Volksschichten  gebildete  Front  zustande  kommen
wird  —  mag  man  über  Einzelheiten  auch  verschiedener
Ansicht  sein.  "

Und  nun  zur  Erörterung  einzelner  Fragen.

Bei  dem  Vorschlage,  die  Landgesellschaften  sollten  Land
aufkaufen  oder  noch  besser  Besitzstandsregulierungen  vornehmen
  ..  .  entsteht  die  Frage:  Können  die  Landgesellschaften
bei  dem  gegenwärtigen  Rechtszustande  in  genügend  durchgreifendem
  Maße  helfen?  Zweifellos  ist  den  Landgesellschaften
  und  den  ihnen  verbündeten  Mächten  (Generalkommissionen,
  örtliche  Siedlungsgesellschaften  usw.)  durch  das
Reichsgesetz  vom  3.  Juli  1916  (Kapitalabfindungsgesetz)  eine
Unterstützung  in  ihren  Arbeiten  gegeben,  die  über  den  eigenilichen
  Kreis  des  Gesetzes  (Kriegsbeschädigte  und  Kriegerhinterbliebene)
  ein  wenig  hinausreicht  —  es  werden  zum
Besten  anderer  Ansiedlungslustiger,  z.  B.  nicht  beschädigter
Kriegsteilnehmer  andere  Mittel  frei  —  dazu  wichtige  einzelstaatliche
  Gesetze,  so  das  in  Preußen  vom  8.  Mai  1916
(Stärkung  der  Zwischenkreditfonds)  und  das  in  Sachsen  vom
5.  Mai  1916  (Ansiedlung  von  Kriegsteilnehmern)  —  —  all
das  Zusammenwirken  dieser  sich  ergänzenden  Kräfte  und
Normen  kann  uns  vor  jedem  Kleinmut  bewahren,  aber  das
trifft  nicht  den  Kern  der  Sache.  Selbst  wenn  noch  viel
mehr  Geld  für  den  öffentlichen  Landankauf  zu  gemeinnützigen,
insbesondere  Ansiedlungszwecken  verfügbar  gemacht  werden
sollte,  all  das  nutzt  nicht  durchgreifend  gegenüber  dem  arg
ins  Kraut  geschossenen  Hochtreiben  der  Preise  durch  einen
ungesunden  Güter=  und  Parzellierungsschacher  —  im  Gegenteil,
  das  Auftreten  dieser  gemeinnützigen  Gesellschaften  usw.
als  Käufer  auf  dem  Landmarkt  treibt  die  Bodenpreise  immer
höher.

Freiherr  von  Reibnitz  spricht  (im  Oktoberheft  1916  von
„Recht  und  Wirtschaft“  S.  211)  von  der  „Unmöglichkeit,  den  für