Mittel  zur  Verhinderung  des  Bodenwuchers.  41

die  innere  Kolonisalion  notwendigen  Grund  und  Boden  auf
dem  freien  Gütermarkt  aufzukaufen,  da  hierdurch  die  schon
vor  dem  Kriege  bestehende  Preissteigerung  des  Großgrundbesitzes
  —  dieser  stieg  von  1902  —1913  in  Posen  und  Westpreußen
  um  67  %,  in  Pommern  um  79%  und  in  Ostpreußen
  um  86%  —  zu  einer  noch  ungesunderen,  das
gesamte  Wirtschaftsleben  schädigenden  werden  würde.“
Die  mehrfach  erwähnte,  im  „Archiv  für  innere  Kolonisation“
  veröffentlichte  Zuschrift  verspricht  sich  also  von  dem
Mittel,  „die  Landgesellschaften  sollen  ankaufen“  etwas  zuviel
—  sofern  solche  Ankäufe  unter  dem  jetzigen  Rechtszustande
(„auf  dem  freien  Gütermarkt")  geschehen  sollen.

Entsprechendes  gilt  von  der  Besitzfestigung.

Der  Eigentümer  eines  stark  verschuldeten  Gutes  nimmt
eben  —  in  vielen  Fällen  wenigstens  —  lieber  das  fette  Kaufangebot
  eines  Güterschlächters,  als  das  nicht  so  reichliche  der
gemeinnützigen  Organisationen  an,  die  ihn  auf  seiner  Scholle
halten  wollen.  Die  Leidtragenden  sind  hernach  die,  die  das
Gut  oder  die  aus  ihm  geschaffenen  Teile  —  recht  teuer  und
vielleicht  unter  Bestellung  hoher  Restkausgeldhypotheten  vom
Güterschlächter  erstehen.

Auch  auf  dem  30.  landwirtschaftichen  Genossenschaftstage
  kam  zum  Ausdruck,  daß  nach  der  Ansicht  der  führenden
Praktiker  des  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens  die
Genossenschaften  nur  dann  wirk  sam  und  auf  breiter  Grundlage
  gegen  die  ungesunde  Preissteigerung  landwirtschaftlichen
Bodens  vorgehen  können,  wenn  die  Gesetzgebung  zu  Hilfe  kommt.

Die  Bausteine  zu  diesem  gesetzgeberischen  Werke  liegen
bereit,  insbeson  dere:

1.  der  Entwurf  des  preußischen  Grundteilungsgesetzes  und
2.  das  bayrische  Güterzertrümmerungsgesetz.

So  notwendig  die  Berücksichtigung  örtlicher  Verschiedenheit
  sein  mag,  soweit  es  sich  um  Einzelheiten  der  Ausführung
handelt  —  im  Grundsätzlichen  soll  doch  im  ganzen  deutschen
Vaterlande  der  landwirtschaftlich  nutzbare  Boden  gegen  den