Schutz  gegen  Wildschaden.  51

VII.
Schutz  gegen  Wildschaden.

Von  Else  Kock.

Der  arieg  hat  uns  wirischaftlich  in  eine  Lage  versetzt,
die  den  früheren  Verhältnissen  ganz  entgegengesetzt  ist.  Wir
sind  durch  Englands  Aushungerungsplan  zu  einem  abgeschlossenen
  Handelsstaat  geworden,  d.  i.  zu  einem  Staate,
bei  dem  die  Ein=  und  Ausfuhr  in  der  Hauptsache  unmöglich
ist.  Das  deutsche  Volk  muß  also  alles,  was  es  braucht,
selbst  erzeugen.  Ein  Blick  auf  die  Statistik  des  auswärtigen
Handels  des  deutschen  Reiches  lehrt  uns,  daß  wir  den  Bedarf
  an  Nahrungemitteln  seit  einer  langen  Reihe  von  Jahren
nicht  selbst  erzeugt  haben.  Ein  großer  Teil  der  erforderlichen
Nahrungsmittel  ist  vom  Auslande  eingeführt  worden.  Die
Ausfuhr  von  Nahrungsmitteln  ist  den  eingeführten  Mengen
gegenüber  eine  sehr  kleine  Größe.  Ich  kann  nicht  sehr  fehl
gehen,  wenn  ich  die  gesamte  Menge  der  uns  fehlenden
Nahrungsmittel  auf  etwa  ½  des  Gesamtverbrauchs  schätze.
Durch  erhöhte  Produktion  und  festgelegte  Verteilung  ist  uns
eine  gewisse  Menge  von  Nahrungsmitteln  sicher  gestellt.  Von
Jahr  zu  Jahr  nimmt  aber  die  Nahrungsmittelmenge  infolge
der  uns  fehlenden  Dungstoffe  ab;  die  uns  zugemessene  Ration
wird  also  von  Jahr  zu  Jahr  immer  geringer.

Unter  solchen  Umständen  verdient  auch  die  Frage  des
Wildschadens  eine  besondere  Erörterung.

Aus  den  Vergütungen,  die  für  Wildschaden  gezahlt
werden,  ist  ersichtlich,  daß  der  Schaden,  den  das  Hochwild
im  Frühjahr  und  Herbst  an  den  jungen  Saaten  und  auf
den  Kartoffelfeldern  anrichtet,  sehr  bedeutend  ist.  Wie  groß
der  von  den  Hasen  angerichtete  Schaden  ist,  geht  daraus
hervor,  daß  an  der  Frage  des  Hasenschadens  beinahe  das
ganze  bürgerliche  Gesetzbuch  gescheitert  wäre.

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