54  Vorschläge  zur  Ernährung  des  deutschen  Volkes  in  Krieg  und  Frieden.

Das  Land  wird  in  den  meisten  Fällen  in  gänzlich  unkultiviertem
  Zustande  übergeben.  Die  Pachtverträge  aber
werden  hierbei  in  der  Regel  nur  auf  ein  Jahr  geschlossen.
Hat  nun  der  Pächter  durch  seine  Mühe  und  Arbeit,  auch
unter  Aufwand  von  Geldkosten  das  Unland  hergerichtet,  so
setzt  der  Verpächter  häufig  schon  im  2.  Jahre  die  Pacht  in
die  Höhe  und  zwar  vielfach  in  einem  solchen  Umfange,  daß
die  Arbeit  für  den  Pächter  kaum  noch  lohnend  ist.  Ist  der
Pächter  zu  arm,  so  muß  das  Land  in  andere,  wohlhabendere
Hände  übergehen.

Der  Kriegsausschuß  für  Konsumenteninteressen  in  Breslau
hat  im  Oktober  1916  in  den  hiesigen  Tageszeitungen  auf
die  ungerechtfertigte  Erhöhung  der  Pachtpreise  hingewiesen.
Die  Pachtpreise  sind  bis  auf  18,  ja  20  Pfennige  für  das  qm
in  die  Höhe  getrieben  worden,  sodaß  ein  Morgen  bis
500  Mark  Pacht  im  Jahre  bringt.  Ein  so  hoher  Mietspreis
entbehrt  jeder  Berechtigung  und  muß  geradezu  als  eine  Ausbeutung
  bezeichnet  werden.  Nicht  nur  der  hohe  sittliche  Wert
des  Gartenbaus  für  alle  Volkskreise,  sondern  auch  die
Förderung  der  nationalen  Nahrungsmittelproduktion  verlangen
gebieterisch  die  Festlegung  angemessener  Pachtpreise.

Für  die  Durchführung  der  erforderlichen  Maßnahmen
wird  es  notwendig  sein,  die  Verordnung  des  Bundesrats
Nr.  25  vom  27.  April  1915  auch  auf  die  anbaufähigen
städtischen  Gelände  zu  übertragen.  Es  muß  auch  jeder
Besitzer  städtischen  Bodens,  der  sein  Gelände  nicht  selbst
bearbeitet,  verpflichtet  sein,  es  zu  einem  angemessenen  Preise
zu  verpachten.  Der  Pachtpreis  für  anbaufähiges  Land,
welches  zum  ersten  Male  bebaut  wird,  dürfte  den  Betrag
von  3  Pfennigen  für  ein  am  nicht  übersteigen.  Im  übrigen
müßte  die  Pacht  für  anbaufähiges  Land  im  Weichbilde  der
Städte  den  Preis  von  5  Pfennigen  nicht  überschreiten,  entfernter
  liegende  Gelände  müßten  entsprechend  billiger  sein.
Ist  das  Gelände  eingezäunt,  so  könnte  der  Höchstpreis  auf
6  Pfennige  festgesetzt  werden.