Pochthochstprehse  für  Kliingarten  in  Stadten.  5P65

Ferner  müßte  den  Besitzern  von  Ländereien  in  der
Stadt  oder  deren  Nähe  verboten  werden,  durch  verfrühte
Anfuhr  von  Schutt  oder  Baustoffen  die  Nutzbarmachung
des  Landes  zu  unterbinden.

Werden  diese  Maßregeln  durchgeführt,  so  wird  die
Produktion  der  Nahrungsmittel  sicherlich  wesentlich  erhöht
werden,  was  nicht  nur  während  des  Krieges,  sondern  auch
nach  dem  Kriege  von  der  allergrößten  Bedeutung  für  unser
Vaterland  sein  wird