VORWORT  ZUR  NEUNTEN  AUFLAGE

Für  die  vorliegende  neunte  Auflage  ist  das  Repetitorium
  des  Deutschen  Privatrechts  gänzlich  umgearbeitet
und  nach  Massgabe  des  neuen  deutschen  Rechtes  ergänzt,
  insbesondere  ist  überall  auf  die  einschlägigen
Bestimmungen  des  Deutschen  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
und  des  Einführungsgesetzes  dazu  hingewiesen  worden.

Handels-,  Wechsel-  und  Seerecht  sind  als  nicht  in
das  Deutsche  Privatrecht  gehörend  fortgelassen,  da  ein
besonderes  Repetitorium  des  Handels-  und  Wechselrechts
  vorliegt.  Ferner  ist  die  Arbeiterschutzgesetzgebung
  als  dem  öffentlichen  Recht  angehörend  fortgeblieben.


Das  Bürgerliche  Gesetzbuch  ist  abgekürzt  »B.  G. B.«,
das  Einführungsgesetz  dazu  » E.  G.«.