PHYSISCHE  PERSONEN  23

Ausserdeutschen  Staaten  gegenüber  sind  Abschoss
und  Nachsteuer  durch  Gesetze,  Verträge  oder  Gewohnheitsrecht
  ebenfalls  aufgehoben;  hier  kann  das  Recht
auf  einen  Abzug  jetzt  nur  noch  retorsionsweise  geltend
gemacht  werden.

Retorsion  ist  die  Anwendung  des  den  Fremden
ungünstigeren  Rechtes  eines  anderen  Staates  auf  die
Angehörigen  dieses  Staates  als  Erwiderung  darauf,  dass
die  Angehörigen  des  eigenen  Staates  in  dem  anderen
Staate  nach  diesem  Rechte  behandelt  werden.  Die
Retorsion  unterscheidet  sich  dadurch  von  den  Repressalien,
  dass  es  sich  bei  ihr  nicht,  wie  bei  diesen,  um
eine  gegen  völkerrechtswidriges  Verhalten  des  fremden-Staates
  gerichtete  Massnahme  handelt.


5.  STANDESVERSCHIEDENHEITEN  

Unter  einem  Stande  versteht  man  im  Allgemeinen
den  Inbegriff  einer  Klasse  von  Personen,  welche  im
Leben  eine  ähnliche  Stellung  einnehmen.  Unter  Stand
im  rechtlichen  Sinn:  eine  Klasse  von  Personen,  welchen
entweder  wegen  ihrer  Geburt  oder  ihrer  Berufsthätigkeit
  gewisse  politische  oder  privatrechtliche  Befugnisse
zustehen  oder  gewisse  besondere  Verpflichtungen  obliegen.

Das  älteste  Recht  kannte  nur  zwei  Stände:  Freie
und  Unfreie.  Die  Freiheit  war  Grundbedingung  aller
öffentlichen  Rechte.  Unfreiheit  (Hörigkeit,  Leibeigenschaft)
  ist  die  persönliche  Abhängigkeit  eines  Menschen
und  seiner  Familie  von  einer  anderen  Person.

Rechte  des  Freien  waren:  er  konnte  Richter,
Schöffe,  Zeuge,  Eideshelfer  sein,  abgabenfreies  Grundeigenthum
  besitzen,  Wergeld  fordern,  hatte  Waffenund
  Fehderecht,  Freizügigkeit.