PHYSISCHE  PERSONEN  25

I.  DER  DEUTSCHE  ADEL
Geschichtliches
A,  Hoher  Adel

In  der  ältesten  Zeit  findet  sich  der  Adel  nicht  als
besonderer  Stand.  Hervorragende  Freie  (nodiles,  principes)
  waren  ausgezeichnet  durch  höheres  Wergeld.

Zur  Zeit  der  Gefolgschaften  nahmen  die  Antrustionen,
d.  h.  die  höchsten  Beamten  des  Königs,  eine  ausgezeichnete
  Stellung  ein.  Sie  bildeten  aber  keinen  Stand.

Aus  den  Antrustionen  gingen  die  Landesherren
hervor;  die  Gewalt  der  Herzoge  und  Grafen  wurde  mit
ihren  Aemtern  erblich.  Sie  bildeten  einen  Geburtsstand.
Zum  Adel  gehörten  nun  die  Familien,  deren  Häupter
sich  im  Besitz  eines  reichsunmittelbaren  Territoriums
befanden  und  das  Recht  der  Reichsstandschaft  hatten.


B.  Niederer  Adel

Seit  Aufkommen  .des  Ritterdienstes  im  Mittelalter
kam  der  Waffendienst  ausschliesslich  an  die  begüterten
Freien  und  die  (unfreien)  Ministerialen.  Die  anderen
Freien  sanken  im  Ansehen.  Jene  hiessen  milites  (Ritter).
Hieraus  bildeten  sich  Genossenschaften,  in  welche  nur
Ritterbürtige  (solche,  welche  vier  Ahnen  aufzuweisen
hatten,  die  von  Rittersart  waren)  aufgenommen  wurden.
Dieser  Adel  besass  auf  seinen  Gütern  überall  die
grundherrliche  Gerichtsbarkeit  und  ortspolizeiliche  Gewalt,
  in  manchen  Ländern  auch  die  Landstandschaft,
während  er,  selbst  wenn  er,  wie  die  Reichsritterschaft,
reichsunmittelbar  war,  zur  Reichsstandschaft  nie  gelangte.
