124  FORDERUNGEN  AUS  UNERLAUBTEN  HANDLUNGEN


b.  Rektapapiere.  Sie  sind  entweder  durch  gewöhnliche
  Cession  übertragbar  oder  unveräusserlich.  Die
hauptsächlichsten  sind:  Rektawechsel,  auf  den  Namen
umgeschriebene  Inhaberpapiere,  Depotscheine  der  Reichsbank.


III.  Legitimationspapiere  oder  hinkende  Inhaberpapiere.
  Der  Schuldner  ist  befugt,  an  den  Besitzer  des
Papiers  zu  leisten,  ohne  seine  Legitimation  zu  prüfen,
aber  er  ist  berechtigt,  diese  zu  prüfen.

Alle  Orderpapiere  sind  zugleich  Legitimationspapiere.
  Vgl.  B. G. B.  §  808.

IV.  Präsentationspapiere.  In  der  Regel  kann  der
Gläubiger  Erfüllung  nur  unter  Präsentation  des  Papiers
verlangen.  Präsentationspapiere  sind:

ı.  alle  Inhaberpapiere;

2.  die  Orderpapiere,  falls  nicht  das  Gegentheil  auf
dem  Papiere  bestimmt  ist;

3.  die  Rektapapiere  nur,  wenn  die  Präsentation
vereinbart  ist.


ZWEITER  ABSCHNITT
FORDERUNGEN  AUS  UNERLAUBTEN  HANDLUNGEN
A.  URHEBERRECHT

Bis  in  das  18.  Jahrhundert  wurde  Schutz  gegen
Nachdruck  nur  durch  Privilegien  von  den  Landesherren
gewährt.  Einen  gesetslichen  Schute  gewährt  zuerst  das
Preuss.  Landrecht  den  Verlegern,  das  Preuss.  Ges.  vom
11.  Juni  1837  auch  den  Autoren,  Durch  eine  Reihe
von  Bundesbeschlüssen  wurde  für  ganz  Deutschland
das  Verbot  des  Nachdrucks  eingeführt.  Den  Abschluss