EINLEITUNG

I.  Begriff  und  Quellen  des  deutschen  Privatrechts

 


1.  Was  versteht  man  unter  deutschem  Privatrecht?
2.  Welche  Perioden  sind  in  der  Geschichte  der  Quellen

des  deutschen  Privatrechts  zu  unterscheiden  ?

3.  Wie  entstand  das  älteste  Recht?
4.  Was  versteht  man  unter  Volksrechten  und  was

bildet  den  Gegensatz  dazu?

5.  Wann  entstanden  Aufzeichnungen  von  Volksrechten

und  wodurch  wurden  dieselben  veranlasst?

6.  Wie  viele  Volksrechte  sind  aufbewahrt  und  welche

beispielsweise  ?

7.  Wie  nennt  man  die  Volksrechte  in  diesen  Aufzeichnungen

  ?

8.  Was  versteht  man  unter  Kapitularien?
9.  Wer  hat  die  Kapitularien  gesammelt?
10.  Wer  hat  Formeln,  als  Zeugniss  des  Gerichtsgebrauchs

  der  ältesten  Zeit,  zusammengestellt?

11.  Wie  lange  blieben  die  leges  barbarorum:  in  Uebung?
12.  Wie  äusserte  sich  in  der  folgenden  Zeit  das  Rechtsbewusstsein

  ?
13. Worin  bestehen  die  sog.  Rechtsbücher?
14.  Wann  und  von  wem  ist  der  Sachsenspiegel  verfasst?