PERSONEN  (REP.  S.  33—35)  175


172.  Was  verstand  man  unter  Zünften  (Gilden)  im  Allgemeinen?



173.  Wie  unterschied  man  speziell  Gilde  und  Zunft?

174.  Wie  wurden  die  Zünfte  eingetheilt?

175.  Wie  wurden  die  Mitglieder  der  Zunft  eingetheilt?
176.  Was  verstand  man  unter  einem  Meister,  und

welche  Rechte  hatte  derselbe?

177.  Was  bedeuten  die  Bezeichnungen:  Altmeister,  Gildemeister,

  Ladenmeister,  Jungmeister,  Gnadenmeister?  .

178.  Was  verstand  man  unter  Gesellen?
179.  Unter  weichen  Voraussetzungen  konnte  der  Geselle

Meister  werden?

180.  Wer  war  Lehrling  und  welche  Stellung  nahm  er

zum  Meister  ein?

181.  Welche  Rechte  standen  der  Zunft  ihren  Mitgliedern

  gegenüber  zu?

182.  Welche  Rechte  hatte  die  Zunft  nach  Aussen?

183.  Wie  heissen  die  nicht  zünftigen  Meister?

184.  Wodurch  bildete  sich  das  Vermögen  der  Zunft?
185.  Unter  welchen  Voraussetzungen  konnte  Auflösung

der  Zunft  eintreten?

186.  Welcher  Akt  der  Reichsgewalt  war  gegen  den

Missbrauch  der  Zünfte  gerichtet?

187.  Welche  Stellung  nahm  die  Reichs-Gewerbe-Ordnung

  den  Zünften  gegenüber  ein?

188.  Wem  kann  der  Eintritt  in  eine  Innung  (Zunft)

versagt  werden?

189.  Welche  Bestimmungen  gelten  bezüglich  des  Austritts

  von  Mitgliedern  aus  der  Innung?

190.  Wann  und  in  welcher  Weise  kann  ein  Mitglied

der  Innung  in  Ausübung  seiner  Rechte  beschränkt
werden?