







SACHEN  (REP.  S.  39—41)  177


206. Welche  Sachen  waren  nach  älterem  Deutschen
Rechte  bewegliche?

207. Welche  Bezeichnungen  kannte  das  ältere  Deutsche
Recht  für  Grundstücke?

208. Galten  im  älteren  Rechte  Gebäude  stets  als  unbewegliche
  Sachen?

209. Welche  Sachen,  die  nach  römischem  Rechte  zu
den  beweglichen  Sachen  zählen,  galten  nach
Deutschem  Rechte  als  unbewegliche?

210.  Inwieweit  zählen  unkörperliche  Sachen  (Rechte)

zu  den  beweglichen  und  inwieweit  zu  den  unbeweglichen?


211.  Was  sind  »geschlossene«  und  »walzende«  Güter?
212.  Was  sind  Deiche  und  welche  Grundsätze  gelten

bezüglich  derselben?

213.  Welche  Sachen  sind  res  communes  ommium?

214. Inwieweit  galten  nach  Deutschem  Rechte  Flüsse
als  öffentlich  ?

215.  Welche  Rechte  und  Pflichten  ergaben  sich  für

den  Staat  aus  der  Wasserhoheit?

216.  Worin  besteht  die  Regalität?

217. Welche  Nutzungen  sind  insbesondere  regal?
218. Inwiefern  ist  beim  Mühlenbetriebe  auch  nach  der
R.-Gew.-O.  Genehmigung  erforderlich?

219.  Welche  Wege  bezeichnet  man  als  öffentliche,  dem

Rechtsverkehr  entzogene?

220.  Welche  Sachen  sind  nach  dem  B.  G.B.  verkehrsunfähig?



221.  Was  versteht  man  unter  Zubehör  (Pertinenz)  ?
222.  Welche  Grundsätze  galten  für  das  Pertinenzverhältniss?



BENDER,  Deutsches  Privatrecht,  9.  Aufl.                             12