

























178     PRIVATRECHTE  IM  ALLGEMEINEN  (REP.  S.  41—45)


223. Wann  wird  bei  beweglichen  Sachen  Pertinenzqualität
  angenommen?

224. Können  Grundstücke  zu  Grundstücken  im  Pertinenzverhältnisse
  stehen?

225. Was  ist  Zubehör  nach  dem  B.  G. B. ?

226. Welche  Arten  von  Sachgesammtheiten  giebt  es?


II.  PRIVATRECHTE  IM  ALLGEMEINEN

227. Was  versteht  man  unter  dinglichem,  was  unter
persönlichem  Recht?

228. Welche  Arten  von  Rechten  stehen  dem  persönlichen
  und  dem  dinglichen  Rechte  gegenüber?
229. Wie  entstehen  bezw.  endigen  die  Rechte?
230. Welche  Grundsätze  galten  im  Deutschen  Rechte
hinsichtlich  der  Gültigkeit  von  Rechtsgeschäften?
was  gilt  nach  dem  B.  G. B. ?

231. Welche  Abweichung  gilt  bei  der  Zeitberechnung
von  der  des  römischen  Rechtes?

232. Welche  Fristen  werden  unter  »Jahr  und  Tag«
verstanden?

233. Welche  Grundsätze  gelten  bezüglich  der  unvordenklichen
  Zeit?

234. Kennt  das  B.  G.  B.  die  unvordenkliche  Verjährung ?
  

235. Welche  Grundsätze  gelten  bezüglich  der  erlöschenden
  Verjährung  ?

236. Wodurch  unterscheiden  sich  die  Regalien  von  den
eigentlichen  Hoheitsrechten,  wodurch  von  den
Monopolen?

237. Wodurch  unterscheiden  sich  die  Regalien  von
dem  Vermögen  des  Fiskus?