

























BESITZ-GEWERE  (REP.  S.  45—48)  179


238. Was  versteht  man  unter  Gerechtigkeit?

239. Wonach  bestimmt  sich  der  Umfang  der  Gerechtigkeit
  und  welche  Wirkung  kann  ein  Missbrauch
derselben  haben?

240. Was  bestimmt  das  B.  G.  B.  über  Regalien?
241. Inwieweit  gestattet  das  ältere  Deutsche  Recht  die
Pfändung?

242. Welche  Zwecke  verfolgt  die  Pfändung?

243. In  welchem  Umfange  besteht  gegenwärtig  das
Pfändungsrecht?

244. Welche  Wirkung  hat  die  rechtmässige  Pfändung?


B.  Sachenrecht

245. Worin  besteht  das  Wesentliche  der  sog.  dinglichen
  Rechte?

246. Welche  Stellung  nahm  das  Mittelalter  dem  dinglichen
  Rechte  gegenüber  ein?


I.  BESITZ-GEWERE

247. Was  bezeichnet  der  Ausdruck  »Gewere«?
248. Welche  Voraussetzung  hatte  die  Gewere  an  beweglichen
  Sachen?
249. Was  versteht  man  unter  hebender  oder  prukender  Gewere?
  was  versteht  man  unter  »lediglicher«  Gewere?
250. Wie  unterscheiden  sich  blote  gewere  und  egenlike
gewere?
251. Wie  heisst  die  Gewere  des  Pfandgläubigers,  wie
die  des  Vasallen?
252. Wie  wird  die  Gewere  nach  dem  Entstehungsgrunde
  unterschieden?

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