









EIGENTHUM  (REP.  S.  53—58)  181

270. Was  versteht  man  unter  Familienfideikommissen?
271. Welche  Sachen  können  Gegenstand  von  Fideikommissen
  sein?

272. Welche  Befugnisse  stehen  dem  Inhaber  des  Fideikommisses
  zu?

273. Inwieweit  haftet  die  Substanz  des  Fideikommissgutes
  für  Schulden?

274. Wodurch  erlischt  das  Fideikommiss?

275. Was  bestimmt  das  B.  G.  B.  über  Stammgüter  und
Fideikommisse  ?

276.  Inwieweit  wurde  das  Eigenthum  an  Wäldern  Beschränkungen

  unterworfen  ?

277.  Welchen  Beschränkungen  unterliegt  das  Eigenthum

an  Grundstücken?  welche  Legalservituten  bestehen
  insbesondere  gemeinrechtlich?

278.  Welche  Legalservituten  bestehen  ferner  partikularrechtlich?



279.  Welche  Grundsätze  gelten  bezüglich  der  Bäume,

deren  Aeste  zum  Theil  auf  das  nachbarliche
Grundstück  überhängen?

280.  Welchen  Beschränkungen  unterliegt  das  Eigenthum

an  Gebäuden?
281. Welche  Bestimmungen  hat  das  B.  G. B.  über  das
Nachbarrecht?

282.  Wie  geschah  die  Uebertragung  von  Grundstücken

im  älteren  Rechte?

283.  Wie  erfolgte  die  raditio  im  späteren  Rechte?

284. Welche  Fälle  der  Enteignung  kommen  vor?

285.  Worin  besteht  insbesondere  die  Expropriation  und

wodurch  ist  ihre  Ausübung  bedingt?

286.  Welche  Grundsätze  galten  bezüglich  der  Occupation?

  welche  gelten  nach  dem  B.  G.  B. ?