
















184     RECHTE  AN  FREMDEN  SACHEN  (REP.  S.  65—71)

323. Was  versteht  man  unter  Lehnsherrlichkeit?

324. Was  versteht  man  unter  Lehnshoheit?

325. Was  versteht  man  unter  feudastra?

326. In  welche  Arten  zerfällt  das  deutsche  Lehen?
327. Wie  entwickelte  sich  das  Lehen  unter  den  Franken?
328. Welche  Entwicklung  fand  das  Lehen  bei  den
Longobarden?

329. Welche  Ausbildung  fand  das  Lehen  im  Deutschen
Rechte?

330. Können  heute  noch  Lehen  begründet  werden?
331. Welche  sind  die  Erfordernisse  des  Lehnsobjekts?
332. Was  versteht  man  unter  feuda  nobilia,  was  unter
feuda  ignobilia?

333. Wann  gelten  Pertinenzen  als  Lehnsobjekte?
334. Unter  welchen  Voraussetzungen  können  unkörperliche
  Sachen  (Rechte)  Lehnsobjekte  sein?

335.  Welche  Rechte  sind  beispielsweise  als  Lehnsrechte

behandelt  worden?

336.  Was  versteht  man  unter  aktiver  Lehnsfähigkeit

und  an  welche  Voraussetzungen  ist  sie  geknüpft?

337.  Welche  Personen  sind  absolut  passiv  lehensunfähig?

338. In  welchen  Fällen  findet  relative  passive  Lehnsunfähigkeit
  statt?

339. Was  versteht  man  unter  Lehnserrichtung  ?

340. Worin  besteht  die  Lehnserrichtung  durch  Investitur
  und  an  welche  Voraussetzung  ist  sie  geknüpft?

341.  Was  versteht  man  unter  oblatio  feudi  und  welche

Bezeichnung  bildet  den  Gegensatz?

342. In  welcher  Weise  findet  die  Investitur  statt?

343. Wie  bezeichnet  man  die  spätere  Verleihung  desselben
  Lehnsobjekts  im  Gegensatz  zur  ersten  Investitur?
