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344. Für  welche  Personen  wirkt  die  Investitur?

345. Was  versteht  man  unter  Lehnsbrief,  was  unter
Lehnsrevers,  was  unter  Lehnsdinumerament?
346. Was  versteht  man  unter  Eventualbelehnung,  was
unter  Lehnsanwartschaft  (Lehnsexspektanz)?

347. Was  ist  Provisionalbelehnung  ?

348. Was  sind  Tag-,  Personal-,  wiedergebliche  Lehen?
349. Was  versteht  man  unter  Koinvestitur?

350. Wie  fasst  das  longobardische,  wie  das  deutsche
Recht  die  Koinvestitur  auf?

351. Unter  welchen  Voraussetzungen  kannte  das  longobardische
  Recht  eine  Lehnserrichtung  durch  Verjährung?


352. An  welche  Voraussetzungen  ist  das  Lehnsfolgerecht
  (jus  succedendi  in  abstracto)  geknüpft?

353. Wie  regelt  sich  das  jus  succedendi  in  concreto?
354. Welches  Erbfolgesystem  gilt  nach  Lehnsrecht?
355. Was  versteht  man  unter  feudum  hereditarium
merum  —  f.  h.  mixtum?

356. In  welcher  Weise  wird  die  Lehnserbschaft  erworben?


357. In  welchem  Verhältnisse  stehen  Lehnserbschaft
und  Allodialerbschaft  zu  einander?

358. Wie  kann  die  Lehnsfolge  abgeändert  werden?
359. Welche  rechtliche  Bedeutung  hat  die  Lehnsherrlichkeit
  ?

360. Was  versteht  man  unter  odinfeudalio  und  was
unter  saudfeudum?

361. Wer  wird  dominus  Primus,  wer  vasallus  primus
wer  subdominus  genannt?

362. Was  versteht  man  unter  prodominium  subline  —
p.  simplex ?