186  RECHTE  AN  FREMDEN  SACHEN  (REP.  S.  75—80)

363.  Worin  bestehen  die  persönlichen  Rechte  des

Lehnsherrn  ?

364. Welchen  Inhalt  hatte  bezw.  hat  die  Lehnstreue
des  Vasallen  ?

365. Wie  wird  der  Bruch  der  Lehnstreue  bezeichnet?

366.  Wie  wurde  die  Lehnsgerichtsbarkeit  geltend  gemacht?



367.  Worin  besteht  die  Lehnserneuerung  (Muthung

des  Lehns)  und  in  welchen  Fällen  erfolgt  sie?

368.  An  welche  Frist  ist  die  Lehnserneuerung  geknüpft?
369.  Kann  bei  gehöriger  Muthung  die  Belehnung  versagt

  werden?

370.  Was  versteht  man  unter  laudemium?
371.  Welche  Rechte  stehen  dem  Lehnsherrn  an  dem

Lehnsobjekte  zu?

372.  Welche  Rechte  stehen  dem  Vasallen  an  dem

Lehnsobjekte  zu?

373.  Welche  Lehnsveräusserungen  sind  unzulässig?
374.  Unter  welchen  Voraussetzungen  sind  an  sich  unzulässige

  Lehnsveräusserungen  gültig?

375.  Inwieweit  ist  eine  Verpfändung  des  Lehns  bezw.

der  Lehnsfrüchte  zulässig  ?

376.  Was  versteht  man  unter  Afterbelehnung  ?
377.  In  welchem  Umfange  kann  der  Vasall  bezüglich

des  Lehnsobjekts  letztwillig  verfügen?

378.  Wer  wird  Zrovasallus  genannt?  .
379.  In  welchen  Fällen  kann  der  Lehnsherr  die  Bestellung

  eines  Lehnsträgers  fordern?

380.  Was  ist  »Angefälle«?
381.  In  welchen  Fällen  wird  ein  Lehnsvormund  bestellt?

382 In  welchem  Verhältnisse  stehen  Lehnsvormund
und  Allodialvormund?