192  DIE  EINZELNEN  FORDERUNGSRECHTE  (REP.  S.  103—  107)

II.  DIE  EINZELNEN  FORDERUNGSRECHTE









1.  GESCHÄFTSOBLIGATIONEN  ÜBERHAUPT

480. Welche  vom  R.  R.  abweichende  Grundsätze  gelten
hinsichtlich  des  Kaufs?

481. Was  ist  Retraktrecht?

482. Wie  hat  sich  das  Retraktrecht  entwickelt?

483. Wie  unterscheidet  sich  der  Retrakt  vom  Vorkaufsrecht?
  wie  vom  Wiederkaufsrecht?

484.  Wann  kann  das  Retraktrecht  regelmässig  nicht

ausgeübt  werden?

485.  Wann  kann  der  Erbe  des  Retraktberechtigten  das

Recht  geltend  machen?

486.  Weiche  Arten  des  Retrakts  unterscheidet  man?
487.  Was  ist  Erblosung
488.  Wonach  bestimmte  sich  das  Vorrecht  unter  den

Gemeindegenossen  bei  der  Marklosung  ?

489.  Was  verstand  man  unter  Theillosung  oder  Gespilderecht?



490.  Worin  besteht  das  Ganerbenrecht?
491.  Wie  wird  verfahren,  wenn  mehrere  Retraktberechtigte

  zusammentreffen?

492.  Ist  es  von  Einfluss,  wenn  in  derselben  Person

mehrere  Retraktgründe  zusammentreffen  ?

493.  Bestehen  noch  Retraktrechte?
494.  Was  versteht  man  unter  Viehverstellung?
495.  Wann  wird  die  Viehverstellung  Eisernviehvertrag

genannt?

496. Was  versteht  man  unter  Gesinde  ?

497. Welche  sind  die  wesentlichen  für  das  Gesindeverhältniss
  massgebenden  Grundsätze,  insbesondere
auch  in  Betreff  der  Aufhebung  desselben?