DIE  EINZELNEN  FORDERUNGSRECHTE  (REP.S.  107—111)  193
  

498.  Welche  Personen  gehören  im  Sinne  der  Reichs-Gewerbeordnung
  zu  den  gewerblichen  Arbeitern?

499.  Welche  Beschränkungen  gelten  hinsichtlich  der  Beschäftigung
  von  Arbeitern  an  Sonn-  und  Festtagen?

500.  Inwieweit  sind  Gewerbetreibende,  welche  unter
der  Wirkung  bürgerlicher  Ehrenstrafen  stehen,
bei  Annahme  von  Arbeiten  beschränkt?

501.  Welche  Vorschriften  gelten  für  die  Annahme
minderjähriger  Arbeiter?

502.  Welche  Vorschriften  gelten  hinsichtlich  der  Lohnzahlung
  an  gewerbliche  Arbeiter?

503.  Inwieweit  sind  Lohneinbehaltungen  zulässig?

504.  Welche  Verpflichtungen  liegen  den  Arbeitgebern
gegen  Arbeiter  unter  18  Jahren  ob?

505.  Welche  Verpflichtungen  liegen  den  Gewerbetreibenden
  hinsichtlich  der  Einrichtung  der  Betriebsstätten
  ob?

506.  Welche  Vorschriften  gelten  hinsichtlich  der  Ausstellung
  von  Zeugnissen  für  Arbeiter?

507.  Welche  Verpflichtungen  haben  Gesellen  und  Gehülfen?


508.  Welche  Kündigungsfrist  besteht  für  das  Vertragsverhältniss
  der  Gesellen  und  Gehülfen?

509.  Unter  welchen  Voraussetzungen  kann  der  Arbeitgeber
  den  Gesellen  (Gehülfen)  ohne  Aufkündigung
entlassen?

510.  Unter  welchen  Voraussetzungen  kann  der  Geselle
(Gehülfe)  das  Vertragsverhältniss  ohne  Aufkündigung
  lösen?

511.  Wer  ist  Lehrling  ?

512.  Welche  Verpflichtungen  hat  der  Lehrherr  dem
Lehrling  gegenüber?

BENDER,  Deutsches  Privatrecht.  9.  Aufl.              13