194  DIE  EINZELNEN  FORDERUNGSRECHTE  (REP,  S.  111—115)




















513.Welche  Verpflichtungen  hat  der  Lehrling  dem
Lehrherrn  gegenüber?

514. Welche  Zeit  des  Lehrlingsverhältnisses  gilt  mindestens
  und  welche  höchstens  als  Probezeit?

515. Aus  weichen  Gründen  findet  Aufhebung  des  Lehrvertrags
  nach  Ablauf  der  Probezeit  statt?

516. Mit  welcher  Einschränkung  findet  die  Aufhebung
des  Lehrvertrags  durch  Tod  des  Lehrherrn  statt?
517. Aus  welchen  Gründen  kann  seitens  des  Lehrlings
das  Verhältniss  zum  Lehrherrn  einseitig  aufgelöst
werden?

518. Unter  welcher  Voraussetzung  kann  der  Lehrherr.
die  Zurückführung  des  Lehrlings  bezw.  Entschädigung
  wegen  unbefugten  Verlassens  der  Lehre
beanspruchen?

519. Welche  Verpflichtung  hat  der  Lehrherr  bei  Auflösung
  des  Lehrverhältnisses  dem  Lehrling  gegenüber?


520. Welche  Grundsätze  gelten  hinsichtlich  der  Aufkündigung
  des  von  dem  Gewerbeunternehmer
mit  Betriebsbeamten,  Werkmeistern  und  Technikern
  abgeschlossenen  Arbeitsvertrags?

521.  In  welchen  Fällen  kann  der  Arbeitgeber,  in

welchen  der  Arbeitnehmer  ohne  Innehaltung  einer
Kündigungsfrist  die  Aufhebung  des  vorgedachten
Arbeitsvertrags  verlangen?

522.  Für  welche  Fabriken  ist  der  Erlass  einer  Arbeitsordnung

  vorgeschrieben?

523. Worüber  muss  die  Arbeitsordnung  Bestimmung
treffen?

524. In  welcher  Höhe  ist  die  Festsetzung  von  Geldstrafen
  zulässig’?