FORDERUNGEN  AUS  UNERL.  HANDL.  (REP,  S.  128—132)  199







596. Worin  besteht  der  internationale  Verband  zum
Schutze  des  Urheberrechts  an  Werken  der  Literatur
  und  Kunst?

597. Welches  geschäftliche  Organ  besitzt  der  internationale
  Verband?

598. Welches  Reichsgesetz  schützt  die  gewerblichen
Waarenzeichen  (Marken)?

599.  Wodurch  wird  der  gesetzliche  Schutz  des  Waarenzeichens

  begründet?

600.  Welche  Folgen  knüpfen  sich  an  die  wissentliche

und  widerrechtliche  Benutzung  geschützter  Waarenzeichen?


601.  In  welchen  ausserdeutschen  Ländern  geniessen

die  Waarenzeichen  gleichen  Schutz?

602.  Welche  Beschränkungen  gelten  für  den  Gebrauch

von  Weaarenzeichen?

603.  Welches  Reichsgesetz  regelt  das  Patentwesen?
604.  Für  welche  Erfindungen  werden  Patente  ertheilt?
605.  Welcher  von  mehreren  Erfindern  hat  Anspruch

auf  Ertheilung  des  Patents?

606.  Welche  Wirkung  hat  das  Patent  ?
607.  Welche  Dauer  hat  das  Patent?
608.  Unter  welchen  Voraussetzungen  ist  Zurücknahme

des  Patents  zulässig?

609.  Wann  wird  das  Patent  für  nichtig  erklärt?
610.  Welche  Folgen  knüpfen  sich  an  die  wissentliche

Benutzung  einer  patentirten  Erfindung  ?

611.  Welche  Behörde  trifft  die  die  Ertheilung  etc.  des

Patents  betreffenden  Entscheidungen?

612.  Welches  Reichsgesetz  schützt  die  Gebrauchsmuster  ?
613.  Unter  welchen  Voraussetzungen  findet  der  Schutz

von  Gebrauchsmustern  statt?