














200         EHE  (REP,  S,  132—136)

614. Inwieweit  gelten  Modelle  als  neu?

615. Welche  Wirkung  hat  die  Eintragung  in  die  Rolle
für  Gebrauchsmuster?

616. Für  welche  Zeit  wird  der  Schutz  gewährt?

617.Wer  ist  für  den  durch  Wild  angerichteten  Schaden
verantwortlich?


D.  Familienrecht
I.  EHE

618.  Wie  wurde  nach  altem  deutschen  Rechte  die  Ehe

geschlossen?

619.  Wodurch  ist  die  obligatorische  Civilehe  eingeführt?
620.  Welches  Gesetz  regelt  jetzt  das  Eheschliessungsrecht?



621.  Wie  charakterisirt  sich  das  Verhältniss  der  Ehegatten

  zu  einander?

622.  Welchen  Einfluss  hat  es,  wenn  der  eine  Ehegatte

zum  hohen  Adel  gehört,  der  andere  nicht?

623.  Kennt  das  B.  G. B.  die  Missheirath  oder  die  Ehe

zur  linken  Hand?
624. Welchen  Einfluss  hatte  nach  den  Volksrechten
die  Ehe  auf  das  Vermögen?

625.  Welche  Bestimmungen  enthielt  der  Sachsenspiegel

über  das  Vermögen  der  Ehegatten?

626.  Wie  unterschieden  sich  die  Vorschriften  des

Schwabenspiegels  von  denen  des  Sachsenspiegels?
627. Kannten  die  Rechtsbücher  Haftpflicht  des  Frauengutes
  für  Schulden  des  Mannes?

628. Wie  gestaltete  sich  das  eheliche  Güterrecht  in
den  Stadtrechten?