






EHE  (REP,  S.  137—142)  201

629. Welche  Systeme  des  ehelichen  Güterrechts  kennt
das  neuere  Recht?

630. Worin  besteht  das  System  der  Gütereinheit?
631. Inwieweit  verpflichten  bei  bestehender  Gütereinheit
  Rechtsgeschäfte  der  Frau  den  Ehemann?

632.  Inwieweit  kann  bei  bestehender  Gütereinheit  der

Ehemann  Sachen  der  Frau  veräussern?

633.  Inwieweit  haftet  das  Frauengut  den  Gläubigern

der  Frau,  inwieweit  den  Gläubigern  des  Mannes?

634.  Wie  gestalten  sich  die  Rechtsverhältnisse  bei  der

Gütereinheit,  wenn  Trennung  der  Ehe  eintritt?

635.  Worin  besteht  das  System  der  allgemeinen  Gütergemeinschaft?


636. Wie  gestalten  sich  die  Rechtsverhältnisse  bei  Auflösung
  der  Ehe?

637.  Worin  besteht  das  System  der  partikulären  Gütergemeinschaft?



638.  Welche  Grundsätze  gelten  beim  System  des  ehemännlichen

  Nissbrauchs?

639.  In  welchen  Fällen  findet  eine  Fortsetzung  der

ehelichen  Güterverhältnisse  nach  Auflösung  der
Ehe  statt?

640.  Wann  endet  die  nach  Auflösung  der  Ehe  erfolgte

Fortsetzung  der  ehelichen  Güterverhältnisse?

641.  Was  versteht  man  unter  Aussteuer  und  welche

Grundsätze  gelten  bezüglich  derselben?

642.  Was  versteht  man  unter  Morgengabe?

643.  Welche  Arten  von  Witthum  giebt  es?

644.  Worin  besteht  das  Leibgeding?

645.  Worin  besteht  das  dotalitium?

646.  Kennt  das  deutsche  Recht  Strafen  der  Wiederverheirathung

  und  Scheidungsstrafen?