




202       ELTERN-  UND  KINDESRECHT  (REP.  S.  142—  145)

647. Was  bestimmt  das  B.  G.  B.  über  Eheverträge?
648. Welches  ist  das  gesetzliche  Güterrecht  des  B. G. B.?
welches  ist  subsidiäres  gesetzliches  Güterrecht?

649.  Welche  vertragsmässige  Güterrechte  unterscheidet

das  B.  G.  B.?

650.  Kennt  das  B.  G.  B.  die  fortgesetzte  Gütergemeinschaft?



651.  Was  versteht  das  B.  G. B.  unter  Aussteuer  und

Ausstattung?

652.  Kennt  das  B. G. B.  Strafen  der  Wiederverheirathung

und  Scheidungsstrafen  ?


II.  ELTERN-  UND  KINDESRECHT

653.  Auf  welchen  Grundlagen  beruht  das  Eltern-  und

Kindesrecht?

654.  Welche  Kinder  sind  eheliche?

655.  Welches  ist  die  gesetzliche  Empfängnisszeit?

656.  Welche  Arten  von  Legitimation  giebt  es?  _

657.  Wie  regelt  das  B.  G. B.  die  Annahme  an  Kindesstatt?



658.  Woraus  hat  sich  die  elterliche  Gewalt  entwickelt?
659.  Wie  regelt  das  B.  G. B.  die  elterliche  Gewalt?
660.  Welche  sonstige  Rechte  und  Pflichten  bestehen

zwischen  Eltern  und  Kindern?


III.  RECHTSVERHÄLTNISSE  DER  UNEHELICHEN

661.  Auf  welchem  Standpunkte  steht  das  ältere,  auf

welchem  das  spätere  deutsche  Recht  hinsichtlich
der  unehelichen  Kinder?