



















204      ERBRECHT  (REP.  S,  148—152)

676. Welches  sind  die  Delationsgründe  des  deutschen
Erbrechts?

677. Welche  besondere  Verwandtschaftsbezeichnungen
kennt  das  deutsche  Recht?
678. Welche  Personen  waren  nicht  erbfähig?

679. In  welche  Bestandtheile  zerfiel  der  Nachlass?
680. Welche  Erbfolgeordnung  bestand  im  älteren
deutschen  Rechte?

681. An  wen  fiel  erbloser  Nachlass?

682. Welche  Grundsätze  galten  bezüglich  der  Schulden
des  Erblassers,  der  Antretung  der  Erbschaft  und
der  Theilung  derselben?

683. Auf  welche  Weise  konnte  eine  Abänderung  der
gesetzlichen  Erbfolge  herbeigeführt  werden?

684. Was  verstand  man  unter  »Gelobung  der  Fahrniss&lt;?


685. Wie  entstanden  die  Erbverträge?

     

II.  NEUERES  RECHT

686. Nach  welchen  Grundsätzen  wird  im  neueren  Rechte
die  Erbfolgefähigkeit  beurtheilt?

687.  Nach  welchen  Bestimmungen  richtet  sich  die  Erbfolgeordnung?



688.  Welche  partikularrechtliche  Modifikationen  der

Novelle  118  bestehen?

689.  Was  ist  »Schossfall«,  »  Ahnenfall«  ?
690.  Was  bedeutet  der  Satz:  »Der  Todte  erbt  den

Lebendigen«?

691.  Welche  besondere  Grundsätze  gelten  für  die  Vererbung

  von  Bauerngütern?
692. Wodurch  wird  der  Anerbe  bestimmt?