


ERBRECHT  (REP,  S,  152—156)  205

693.  Welche  Grundsätze  gelten  bezüglich  der  vom  Anerben

  zu  gewährenden  Abfindungen  ?

694.  Unter  welchen  Voraussetzungen  kann  der  Besitzer

  eines  Bauerngutes  dasselbe  schon  bei  Lebzeiten
  dem  Anerben  abtreten?

695.  In  welcher  Art  hat  sich  partikularrechtlich  eine

Erbfolge  des  überlebenden  Ehegatten  gestaltet?

696.  Was  ist  ein  Erbvertrag?
697.  Welche  Arten  des  Erbvertrags  giebt  es?
698.  Welchen  Gegenstand  haben  Erbeinsetzungsverträge?



699.  Welche  allgemeine  Grundsätze  gelten  für  Abschliessung

  und  Inhalt  der  Erbeinsetzungsverträge?


700.  Welche  rechtliche  Natur  hat  der  Erbeinsetzungsvertrag?



701.  Inwieweit  kommen  die  auf  Testamente  bezüglichen

  Vorschriften  auch  beim  Einsetzungsvertrag
zur  Anwendung?

702.  Wodurch  wird  der  Erbeinsetzungsvertrag  aufgehoben

  ?

703.  Was  ist  eine  Erbverbrüderung  ?
704.  Welche  Fiktion  liegt  der  Erbverbrüderung  zu

Grunde?

705.  Wodurch  können.  Erbverbrüderungen  begründet

werden?

706.  In  welcher  Weise  können  Erbeinsetzungen  unter

Ehegatten  stattfinden?

707.  Was  verstand  man  unter  pacta  dotalia  mixta,

was  unter  pacta  dotalia  simplicia?
708. Was  ist  Einkindschaft?
709. Welchen  Zweck  verfolgt  die  Einkindschaft?