





206         ERBRECHT  (REP.  S.  156—158)

710. Welche  Rechtsverhältnisse  treten  bei  der  Einkindschaft
  zwischen  den  Vorkindern  und  dem  Stiefparens
  ein?

711.  Welche  Personen  sind  die  Kontrahenten  beim

Einkindschaftvertrag?

  


712. Wann  findet  Aufhebung  der  Einkindschaft  statt?

713.  Was  versteht  man  unter  Erbverzicht?

714. Welche  Formen  bestanden  ursprünglich  für  den
Erbverzicht?

715.  Welche  Bedeutung  hat  der  Erbverzicht  für  die

Nachkommen  des  Verzichtenden?

716.  Wie  entwickelten  sich  die  Erbverzichte  adeliger

Töchter?

717.  Zu  wessen  Gunsten  fand  der  Erbverzicht  adeliger

Töchter  statt?

718.  Unter  welchem  Vorbehalt  findet  der  Verzicht

statt?

719.  In  welchem  Falle  hat  der  Erbverzicht  allein  praktische

  Bedeutung  und  weshalb  sonst  nicht?

720. Wo  werden  zuerst  Testamente  erwähnt?

721. Welche  Stellung  nahm  das  Deutsche  Recht  dem
Testament  des  R.  Rechts  gegenüber  ein?

722.  Welche  Arten  gemeinsamer  Testamente  kennt

das  Deutsche  Recht?

723.  Wen  bezeichnet  man  als  Testamentsexekutor  und

welche  sind  gleichartige  Bezeichnungen?
724. Wie  entstand  das  Bedürfniss  zur  Bestellung  von
Testamentsexekutoren?

725.  Wie  wird  der  Testamentsexekutor  bestellt  und

wer  kann  als  solcher  bestellt  werden?

726.  In  welchem  rechtlichen  Verhältniss  steht  der

Testamentsexekutor  zum  Nachlass?