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verneint  werden,  die  zweite  bejaht.  Man  mußte  daher  meines  Erachtens
  den  unbeschränkten  U-Boot-Krieg  nicht  nur  erklären,  sondern
  auch  durchführen  und  den  Zeitpunkt  dazu  so  wählen,  daß  er
möglichst  überraschend  und  vollwertig  wirkte,  zu  einem  Heitpunkt
also,  in  dem  man  mäöglichst  viele  Boote  zur  Derfügung  hatte  und
Amerika  noch  nicht  aufmerksam  war.  EGing  der  Krieg  dann  doch  verloren,
  dann  hatte  man  wenigstens  das  Seinige  getan,  um  ihn  zu
gewinnen,  und  es  war  ziemlich  gleichgültig,  ob  man  dann  einige
Feinde  mehr  oder  weniger  hatte.  Auch  mußte  man  sich  sagen,  daß
Amerika  gar  nicht  auf  einen  Krieg  vorbereitet  sei  und  sich  um  so
schwerer  zu  einem  solchen  entschließen  würde,  je  rascher  und  gründlicher
  der  U-Boot-Krieg  wirkte.  Su  solcher  Auffassung  konnte  man
sich  aber  an  den  leitenden  Stellen  trotz  der  klar  geäußerten  Meinung
der  Sachverständigen  nicht  durchringen,  sondern  man  blieb  in  halben
Maßregeln  stecken,  die  nur  den  Erfolg  haben  konnten,  den  Feind
zu  erbittern  ohne  den  Sweck  zu  erreichen.

Schon  die  Erklärung,  die  man  deutscherseits  am  4.  Februar
1015  abgegeben  hatte,  war  eine  solche  halbe  Maßregel,  denn  sie
schuf  eine  Ausnahme  für  die  neutralen  Schiffe,  die  nur  versenkt
werden  durften,  wenn  sie  Bannware  führten,  anstatt  das  Kriegsgebiet
  für  alle  Schiffe  überhaupt  zu  verbieten.  Stwa  300  hat  man
daher  im  Sommer  1015  wieder  freigegeben  und  für  den  englischen
Bedarf  erhalten.  Aber  man  ging  noch  weiter.  Man  ordnete  an,
daß  die  amerikanische  und  italienische  Flagge  nach  Möglichkeit  geschont
  werden  sollten,  obgleich  man  wußte,  daß  die  Engländer  mit
Dorliebe  neutrale  Flaggen  führten,  um  sich  zu  sichern,  und  man
gab  auch  sonst  so  viele  beschränkende  Befehle,  daß  die  Kommandanten
  der  U-Boote  bei  jeder  möglichen  Dersenkung  in  der  peinlichsten
  Lage  waren  und  oft  nicht  wußten,  was  zu  tun  sei.  Dazu
kam,  daß  sie  in  dem  feigen  England,  wenn  gefangen,  wie  gemeine
Derbrecher  behandelt,  in  Einzelhaft  genommen  oder  einfach  niedergeschossen
  wurden,  wie  in  der  berüchtigten  „Baralong“--Affäre  am
10.  August  1015.  Bei  ihr  wurde  das  Boot  „U  27“  bei  der  Dersenkung
des  amerikanischen  Dampfers  „NMicosian“  in  aufgetauchtem  Sustande
überrascht  und  versenkt.  Der  Kommandant  aber  und  ein  Teil
der  Besatzung  wurden  im  Wasser  schwimmend  oder  auf  dem  „Nicosian“
  durch  Schüsse  ermordet.  Als  aber  das  englische  Schiff  „Cusitania“
  am  7.  Mai  versenkt  wurde,  das  neben  Muntion  auch  Hassagiere
  an  Bord  hatte,  und  dabei  auch  einige  Amerikaner  ums  LCeben
kamen,  wurde  es  auf  eine  Drohnote  Amerikas  hin  deutscherseits
verboten,  Hassagierdampfer  zu  torpedieren,  und  damit  der  U-Boot-Krieg
  außerordentlich  erschwert,  wenn  nicht  unmöglich  gemacht.
Als  trotzdem  am  10.  August  der  Dampfer  „Arabic“,  der  acht  Millionen
  Ofund  englischer  Wertpapiere  an  Bord  führte,  einem  deutschen
  Torpedo  zum  Gpfer  fiel,  da  knickte  die  deutsche  Regierung  vor
den  anmaßenden  amerikanischen  Noten  vollends  zusammen.