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aber  auch  die  Wünsche  der  Türkei  und  Bulgariens  in  Einklang  zu
bringen  oder  die  dynastische  Krage  zu  lösen.  Erst  als  deutscherseits
am  3.  März  der  Waffenstillstand  gekündigt  wurde,  wurde  am  6.  März
zu  Buftea  ein  Vorfrieden  geschlossen,  der  in  dem  am  7.  Mai  in  Bukarest
  unterzeichneten  im  wesentlichen  bestätigt  wurde.  Er  setzte  fest,
daß  die  Deutschen  vier,  die  Osterreicher  zwei  Divisionen  in  der
Walachei  behalten  dürften,  Feldmarschall  Mackensen  bis  zur  Ratifizierung
  die  Verwaltung  der  Walachei  in  der  Hand  behalten  sollte,
die  Rumänen  aber  ihre  Armee  verkleinern  und  demobilisieren  sollten,
und  nur  einige  Divisionen  zur  Besetzung  von  Bessarabien  behalten
dürften,  dessen  Besitz  ihnen  zugesprochen  wurde.  Die  Dobrudscha
sollte  geteilt  werden.  Der  Südteil  sollte  den  Bulgaren  zufallen,  der
Nordteil  mit  dem  Handelsweg  nach  Konstanza,  der  den  Rumänen
offenblieb,  von  den  Mittelmächten  gemeinsam  verwaltet  werden.  Sugunsten
  Ungarns  war  eine  bedeutende  Grenzberichtigung  vorgesehen.
Die  Mittelmächte  erhielten  freie  Schiffahrt  auf  der  Donau,  und
außerdem  wurden  vertragsmäßige  Lieferungen  von  Erdöl  und  Cebensmitteln
  für  sie  ausbedungen.  Rumänien  aber  behielt  die  Moldau
als  Rerrschaftsgebiet,  und  Jassp,  der  Regierungssitz  des  HKönigs,
wurde,  da  alle  feindlichen  Diplomaten  dort  blieben,  ein  Mittelpunkt
der  Intrigen  und  Machenschaften  gegen  die  Mittelmächte.  Es  war
ein  Frieden,  wie  ihn  nur  die  Mot  erzwingen  und  nur  deutsche  Diplomaten
  ihn  fertigbekommen  konnten.  6

Der  Frieden  von  Buftea  und  der  von  Srest-Litowsk  haben  in
Deutschland  vielfach  eine  abfällige  Beurteilung  gefunden  und  sind
als  Gewaltfrieden  bezeichnet  worden.  Man  kann  das  nur  aus  der
in  Deutschland  verbreiteten  Sucht  nach  einem  Derständigungsfrieden
ohne  Annexionen  und  Geldentschädigungen  erklären,  denn  an  und
für  sich  betrachtet,  erscheinen  die  Zedingungen  beider  Friedensschlüsse
  —  abgesehen  von  ihren  Schwächen  in  Rumänien  —  durchaus
  gerechtfertigt,  und  was  ein  Gewaltfrieden  ist,  das  haben  wir
später  zur  Genüge  kennengelernt.  Daß  Holen  ein  selbständiges
Königreich  wurde,  war  allerdings  ein  großer  Fehler,  denn  das
machte  jede  VDerständigung  mit  Rußland  unmöglich  und  gab  der  Verräterei
  freie  Bahn.  Dieser  Fehler  aber  war  bereits  älteren  Datums
und  konnte  jetzt  der  Regierung  nicht  vorgerückt  werden.  Außerdem
enthält  aber  der  Frieden  nichts,  was  nicht  in  den  Derhältnissen  bedingt
  gewesen  wäre.  Nicht  einmal  große  Geldopfer  wurden  den
Russen  und  Rumänen  auferlegt,  und  wenn  man  die  Gefahr,  die  im
Bolschewismus  lag,  gebührend  würdigt,  erscheinen  die  Bedingungen
sogar  durchaus  gemäßigt.  Die  Gesichtspunkte,  die  der  Bolschewismus
  selbst  aufstellte,  waren  sogar  berücksichtigt:  das  Selbstbestimmungsrecht
  der  Völker  war  gewahrt;  und  nur  dem  gemeingefährlichen
  Verbrechertum  war  in  außerrussischen  Ländern  ein  eherner
Riegel  vorgeschoben.  Über  den  Frieden  mit  Rumänien  aber  ist  vom

rumänischen  Standpunkt  aus  kein  Wort  zu  sagen.  In  mancher  Hinv.
  Bernhardi,  Deutschlands  Heldenkampf.  28