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sondern  blieben  immer  in  halben  Maßregeln  stecken.  Bethmann
Hollweg  war  ein  Mann  des  Sauderns  und  der  Erwägungen,  aber
nicht  der  Tat.  Er  hat  den  Grund  zu  unserem  Unglück  gelegt.
Michaelis  war  den  Verhältnissen  nicht  gewachsen.  Hertling  war  ehrlich
  und  aufrecht,  aber  ein  Bewunderer  Bethmann  Hollwegs,  und
sah  die  Gefahren  nicht,  die  die  Lage  in  sich  barg.  Er  war  ein  verlebter
  Greis  und  zu  einem  großen  gewaltigen  Handeln,  wie  es  die
Lage  erforderte,  nicht  befähigt.  Der  letzte  Reichskanzler,  Hrinz
Max  von  Zaden,  aber  war  ein  Schwächling,  der  sich  von  den  Der-Bbältnissen
  treiben  ließ,  seinem  eigenen  Worte  nicht  treu  blieb,  und
schließlich  zu  Dingen  die  Rand  bot,  die  man  unter  anderen  Umständen
als  Landesverrat  bezeichnet  haben  würde.  Su  einer  Vorkschen  Tat
—  allerdings  in  erweitertem  Sinne  —,  wie  sie  die  Lage  erforderte,
war  keiner  fähig.  Der  Kaiser,  obgleich  er  stets  vom  besten  Willen
beseelt  war,  konnte  sich  leider  nicht  zu  einem  großen  Entschluß  durchringen
  und  in  schwieriger  Stunde  nicht  den  richtigen  Ausgleich
Kwischen  Holitik  und  Kriegführung  finden.  Rindenburg  aber  war  zu
ausschließlich  Soldat,  um  noch  Entscheidendes  erreichen  zu  können.
Auch  war  sein  Handeln,  wo  er  Großes  wollte,  zu  sehr  von  dem
Leiter  der  Holitik  behindert,  der  fortwährend  gegen  ihn  intrigierte
und  selten  seinen  Wünschen  entsprach.  Nur  ein  Staatsstreich  im
Sinne  einer  entschlossenen  Holitik  hätte  die  Lage  retten  können,  und
dazu  fehlte  der  Mann.

Den  Charakter  unserer  auswärtigen  Holitik  kennzeichnet  am
besten  die  Derwendung  des  U-Boot-Randelskrieges.

Als  man  auf  dem  westlichen  Kriegsschauplatz  in  die  Defensive
zurückfallen  mußte,  um  zunächst  im  Osten  den  Sieg  zu  gewinnen,
war  es  klar,  daß  diese  Maßregel  auf  den  Seekrieg  nicht  angewendet
werden  durfte.  Im  Osten  hatte  man  zur  See  völlig  freie  Hand  und
brauchte  nur  ganz  geringe  Seestreitkräfte  dort  zu  belassen.  Dagegen
kam  alles  darauf  an  England  niederzuringen.  War  dieses  Land
einmal  aus  dem  Spiel  gebracht,  dann  war  mit  Frankreich  leicht
fertig  zu  werden.  Im  U-Boot-Handelskriege,  auf  den  der  Gegner
in  keiner  Weise  vorbereitet  war,  hatte  man  hierzu  das  Mittel  in  der
Hand.  Su  seiner  Anwendung  war  man  in  vollem  Maße  berechtigt,
denn  auf  das  Erscheinen  neuer  Kriegsmittel  mußte  natürlich  auch
das  internationale  Seerecht  Rücksicht  nehmen  und  seine  Bestimmungen
  dem  neuen  Derfahren  anpassen.  Auch  hatte  England  längst
dieses  gleiche  Seerecht  im  eigenen  Sinne  vergewaltigt.  Sugleich
sollte  Amerika  verhindert  werden,  am  Kriege  auf  seiten  der  Entente
teilzunetmen,  das  jene  mit  allen  Mitteln  seiner  Industrie  unterstützte,
  ohne  für  Deutschland  das  gleiche  zu  leisten,  wie  man  es  von
einem  neutralen  Staat  hätte  erwarten  können.  Die  deutschen  Häfen
waren  dem  bestehenden  Seerecht  zufolge  nicht  blockiert.  Es  war  daher
  schon  damals  zu  erkennen,  daß  Amerika  durch  sein  Bedürfnis,
Geld  zu  verdienen  und  unter  Dernachlässigung  seines  wahren  Dor-