Vorbemerkungen. 1. An Literatur zum „Staatsrecht“ ist zu vergleichen „Das Staatsrecht des Fürstentums Schaumburg- Lippe von H. Bömers, Landrichter in Bückeburg“; erschienen im dritten Band, zweiten Halbband des Handbuchs des Oeffentlichen Rechts der Gegenwart in Monographien herausgegeben von Marquardsen, Freiburg i. B. 1888. J. C.B. Mohr (Paul Siebeck). Der Artikel enthält namentlich auch historische Notizen. 2. Ueber das „Verwaltungsrecht* des Fürstentums gibt es keine Literatur. 3. Der ganze in dem vorliegenden Buch enthaltene Stoff befindet sich in den Landes-Verordnungen für das Fürstentum Schaumburg-Lippe. Zur Erleichterung beim Nachschlagen in .dieser Sammlung ist bei jedem Gesetz bzw. bei jeder Verordnung der in Betracht kommende Band und die Seite der Landes-Verordnungen angeführt (L. V.Bd.. ,S...).