— 28 — von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck: der Senator Dr. Curtius; von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeister; von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: der Senator Dr. Kirchenpauer. Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 10. August 1867. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Unveränderter Abdruck; Berlin (1893), Reichsdruckerei.