— 29 — Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. № 3. (Nr. 6.) Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 12. August 1867., betreffend die Errichtung des Bundeskanzler-Amtes. Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich die Errichtung einer Be- hörde für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung der, durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundes- verwaltung gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-Präsi- diums gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zu- stehende Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll den Namen „Bundeskanzler-Amt" führen und unter Ihrer unmittelbaren Leitung stehen. Zum Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen Ober- Regierungsrath und Ministerialdirektor Delbrück ernennen. Bad Ems, den 12. August 1867. Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Unveränderter Abdruck; Berlin (1891), Reichsdruckerei. Bundes-Gesetzbl. 1867. 5 Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1867.