Vereinsstaaten etc., Steuersatz im Bemerkungen über die Nummer Maaßstab bei der Ausfuhr nach anderen Vereinsstaaten in für 30 52⅟₂ Gulden- oder dem Auslande welchen die Erhebung stattfindet. die Erhebung. Thalerfuß. fuß. bewilligten Thlr. Sgr. Pf. Fl. Kr. Steuervergütungen. 2. Sachsen 3. Thüringischer Verein (wie Ohm (Preu- zu I. 3) ... ßisch) bei 50 Prozent        6 10   30    Wie zu 1a. 4.   Braunschweig........... Alkohol nach 5.   0ldenburg (wie zu I. 5.)... Tralles 6. Luxemburg .. . . .. . . . . . . . Anmerk. Die in den vorste- hend zu 1 a., 2. bis 6. auf- geführten Vereinsstaaten etc. aufkommende Uebergangs- Abgabe von Branntwein ist eine gemeinschaftliche und wird getheilt. Zwischen diesen Ver- einsstaaten etc. findet freier Verkehr mit Branntwein statt. 7. Bayern, rechts des Rheines. Eimer (Baye-         1 1         45 Außerdem die bei Bayern risch) vorstehend unter II. 7. auf- geführten Landestheile an- derer Vereinsstaaten. 8. Württembetrrg ... Eimer (Würt-        2        8       6⁶⁄₇ 4 tembergisch) bei 50 Prozent Alkohol nach Tralles 9.   Baden Ohm (Badisch) Bei der Ausfuhr von a. Branntwein 28     6⁶⁄₇      1      40     mindestens 50 Maaß Branntwein werden auf b. Weingeist 1       21 5⅟₇  3 die Badische Ohm 36 Kr., von Weingeist 1 Fl. 10 Kr. rückvergütet. 10.   Hessen ... Ohm (Großhz., 5 4        3 3/7 9 Bei der Ausfuhr von 20 Maaß und mehr wer- Hessisch) den 6 Fl. für die Groß- bei 50 Prozent herzoglich Hessische Ohm Alkohol nach bei 50 Prozent Alkohol Tralles nach Tralles gewährt. Bundes-Gesetzbl. 1867. 19