— 178 — Einnahme. Betrag für 1868. Rthlr. Die nach Artikel 62. der Verfassung des Norddeutschen Bundes dem Bundes-Feldherrn zur Verfügung zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf der, auf Ein Prozent der Bevölkerung von 1867. zu normirenden und vorbehaltlich der Regulirung nach dem Resultate der im Dezember 1867. statt- findenden Volkszählungen, vorläufig zu 300,000 Mann angenommenen Friedens-Präsenzstärke des Bundesheeres betragen . .. In Folge der mit einzelnen Bundesstaaten getroffenen Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten Jahre einen geringeren, allmählig bis zum vollen Satze steigenden Beitrag zu entrichten haben, ent- steht für das Jahr 1868. ein Ausfall an dieser Einnahme von. . .. .. .. .. . .. .. .. . . . . . . . . . .. Es bleiben daher nur disponibel. 67,500,000 1,082,427 66,417,573