— 2 — (Nr. 34.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen, Grafen v. d. Goltz, zugleich als außer- ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu be- glaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 31. Dezember v. J. zu überreichen. (Nr. 35.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Oesterreichischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn v. Werther, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Kaiser von Oester- reich sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 1. Januar d. J. zu überreichen. (Nr. 36.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Italien, Grafen v. Usedom, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Italien sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 5. Januar d. J. zu überreichen. (Nr. 37.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- nister bei Seiner Majestät dem Könige der Belgier, Wirklichen Geheimen Rath v. Balan, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- nister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige der Belgier sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 27. Januar d. J. zu über- reichen. (Nr. 38.)