— 4—  (Nr. 42.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Dr. von Bojanowski zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Moskau zu ernennen geruht. (Nr. 43.) Dem Kaufmann W. E. Matthießen in Harburg ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Großbritannischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden. (Nr. 44.) Dem Dr. Ellendorf in Wiedenbrück ist Namens des Nord- deutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Republik Costa-Rica daselbst ertheilt worden. (Nr. 45.) Dem Kaufmann J. W. Kück in Altona ist Namens des Nord- deutschen Bundes das Exequatur als Generalkonsul der Dominikanischen Republik zu Altona ertheilt worden. (Nr. 46.) Dem Kaufmann Rudolph Büttner in Stolpmünde ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Schwedisch-Norwegischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).