— 6 — (Nr. 48.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Freiherrn von Gerolt, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 24. Januar d. J. zu überreichen. (Nr. 49.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, Grafen von Perponcher, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Nord- deutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige der Nieder- lande sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 29. Januar d. J. zu überreichen. (Nr. 50.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Ihrer Majestät der Königin von Spanien, Freiherrn v. Canitz und Dallwitz, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Spanien sein, Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 30. Januar d. J. zu über- reichen. (Nr. 51.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen, Freiherrn von Richthofen, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 2. Fe- bruar d. J. zu überreichen. (Nr. 52.)