— 7 — (Nr. 52.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Ottomanischen Pforte, Grafen Brassier de St. Simon, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Kaiserlichen Majestät dem Sultan sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 3. Februar d. J. zu über- reichen. (Nr. 53.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Bundesrathe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieutenant v. Roeder, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten des Bundesrathes der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen- schaft am 6. Februar d. J. zu überreichen. (Nr. 54.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Heiligkeit dem Papste, von Arnim, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Heiligkeit dem Papste sein Beglaubi- gungsschreiben in dieser Eigenschaft am 8. Februar d. J. zu überreichen. (Nr. 55.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Staatsminister Grafen von Bernstorff, zugleich als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Groß- britannien und Irland sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 11. Februar d. J. zu überreichen. (Nr. 56.)