— 13 — von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: der Regierungsrath Dr. Sintenis; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudol- stadt: der Staatsminister v. Bertrab; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Son- dershausen: der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: der Geheime Regierungsrath Klapp; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: der Regierungspräsident Dr. Herrmann; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie: der Staatsminister v. Harbou; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaumburg-Lippe: der Geheime Regierungsrath Höcker; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Lippe: der Kabinetsminister v. Oheimb; von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck: der Senator Dr. Curtius; von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeister; von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: der Senator Dr. Kirchenpauer. Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 28. Februar 1868. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 4 (Nr. 64.)