— 16 — von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Lippe, von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck, von dem Senate der freien und Hansestadt Bremen, von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevoll- mächtigten. Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 28. Februar 1868. Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Sollvereins. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. (Nr. 65.)